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NIS2 - Backup: Backups und Datensicherungen müssen der neuen NIS-2-Richtlinie genügen, damit Sicherheits- und Compliance-Anforderungen erfüllt werden.


Die NIS-2 Richtlinie verschärft die Sicherheitsanforderungen für Netz- und Informationssysteme in der EU, was besonders Unternehmen in kritischen Sektoren betrifft. Betroffen sind Unternehmen in den Bereichen Energie, Verkehr, Gesundheit, Banken, digitale Infrastruktur, Cloud-Dienste und IT-Dienste. Auch die öffentliche Verwaltung, Chemikalienproduktion, Maschinenbau und pharmazeutische Industrie fallen unter NIS-2. Für diese Unternehmen spielt der sichere Umgang mit Data Storage und Cloud eine zentrale Rolle. Die NIS-2 Richtlinie wurde am 27. Dezember 2022 verabschiedet, und die Mitgliedstaaten müssen sie bis spätestens Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen, was für alle betroffenen Unternehmen verbindlich ist.

Die Datensicherung nach NIS2
Backup / Datensicherung nach NIS2

NIS-2 konformes Backup

Die NIS-2 Richtlinie enthält spezifische Bestimmungen und Anforderungen bezüglich Backups, Cloud-Diensten und Datensicherungen, um die Sicherheit und Widerstandsfähigkeit der betroffenen Unternehmen und Organisationen zu erhöhen. NIS-2 fordert von diesen Unternehmen klare Maßnahmen zur Verwaltung von Backups und zur Nutzung von Cloud-Lösungen, um Datenverluste zu verhindern und die Sicherheit in Cloud-Umgebungen zu gewährleisten. Durch NIS-2 werden strikte Vorgaben für Backups und den Einsatz von Cloud-Technologien zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gesetzt.

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte der NIS2-Richtlinie im Hinblick auf Backup und Datensicherung:

  1. Verpflichtung zur Datensicherung:
    Unternehmen und Organisationen sind verpflichtet, regelmäßige und umfassende Datensicherungen durchzuführen, um die Verfügbarkeit und Integrität ihrer Daten zu gewährleisten. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um im Falle eines Sicherheitsvorfalls eine schnelle Wiederherstellung gewährleisten zu können.
  2. Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung:
    Die Richtlinie verlangt, dass Datensicherungsprozesse in regelmäßigen Abständen überprüft und getestet werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Backups im Notfall auch tatsächlich genutzt werden können. Dies beinhaltet ebenfalls die Prüfung der Unversehrtheit und Zugänglichkeit der gesicherten Daten.
  3. Sichere Speicherung der Backups:
    Bei der Speicherung von Datensicherungen ist darauf zu achten, dass diese an sicheren Orten erfolgt, die vor unbefugtem Zugriff und physischen Bedrohungen geschützt sind. Es wird empfohlen, Backups sowohl lokal als auch extern, z. B. in der Cloud, zu speichern, um Risiken zu minimieren.
  4. Wiederherstellungsverfahren:
    Die Richtlinie betont die Relevanz klar definierter und dokumentierter Verfahren zur Wiederherstellung gesicherter Daten aus den verwendeten Lösungen für das Backup von Unternehmen. Daher ist die Erstellung und laufende Aktualisierung eines Notfallplans unerlässlich. Die Verfahren zur Datenwiederherstellung, sowohl aus der Cloud als auch von lokalen Sicherungsmedien, sind regelmäßig zu testen und bei Bedarf zu aktualisieren. Es wird sichergestellt, dass im Ernstfall eine schnelle Wiederherstellung möglich ist.
  5. Integration in das Risikomanagement:
    Datensicherungen sind ein wesentlicher Bestandteil des allgemeinen Risikomanagements sowie der Cybersicherheitsstrategie der Organisation. Unternehmen sind dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Datensicherungsstrategien mit den allgemeinen Sicherheitsanforderungen und -zielen im Einklang stehen. Für ITfremde Unternehmen beinhaltet dies, dass, wenn sie über keine entsprechenden Mitarbeiter verfügen, sich einen erfahrenen Partner an die Seite stellen, der sowohl in technischen Fragen zur Security, dem Cloud - Service, als auch zum Backup das Management beraten und das Unternehmen betreuen kann.
  6. Berichterstattung und Dokumentation:
    Für eine ordnungsgemäße Dokumentation ist es unerlässlich, dass Organisationen detaillierte Aufzeichnungen über ihre Datensicherungs- und Wiederherstellungsprozesse führen. Diese Dokumentation ist für interne Audits von großer Bedeutung und kann im Falle einer Untersuchung durch die zuständigen Behörden erforderlich sein.

Die NIS2-Richtlinie betont die Bedeutung von proaktiven und widerstandsfähigen Maßnahmen in Organisationen im Bereich der Cybersicherheit. Datensicherungen sind dabei von zentraler Bedeutung, um sicherzustellen, dass Unternehmen in der Lage sind, schnell und effizient auf Sicherheitsvorfälle zu reagieren und ihre betrieblichen Abläufe wiederherzustellen.


Unser Backup-System erfüllt sämtliche Anforderungen der NIS2-Richtlinie und geht weit über die Vorgaben für ein Backup bzw. eine Datensicherung hinaus. Mit unserem Managed Backup sind Ihre Daten sicher und jederzeit wiederherstellbar. Die Einhaltung dieser Zusage wird nach jedem Backup überprüft und dokumentiert. Zudem steht Ihnen stets eine wiederhergestellte Kopie Ihres Servers zur Verfügung, auf die Sie innerhalb weniger Minuten zugreifen können. So sind Sie auch bei einem Ausfall des Servers jederzeit handlungsfähig.

Datensicherung nach NIS2
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